Die beigetretenen Hochschulen der Metropolregion Rhein-Neckar bemühen sich (an den Berufsakademien unter Berücksichtigung der Einschränkungen auf Grund des dualen Systems) im Rahmen ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten um eine - einen zentralen Ansprechpartner für die beteiligten Institutionen und als Erstkontakt für interessierte Kaderathleten zu benennen
- Zuweisung des gewünschten Studienplatzes in den lokalen Vergabeverfahren
- Bereitstellung von fachnahen Mentorinnen und Mentoren, die die Athleten durch eine kontinuierliche Studienberatung und in Konfliktfällen unterstützen
- Flexibilisierung der Studienplanung während der einzelnen Semester sowie über die ganze Studiendauer hinweg
- Ergänzung der Laufbahnberatung der Olympiastützpunkte nach erfolgreichem Abschluss des Studiums (z. B. im Kontext eines Career-Service oder der Netzwerke von Fakultäten)
- bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und bei Ermessensentscheidungen im Sinne dieser Vereinbarung zu handeln
Der Maßnahmenkatalog umfasst insbesondere- eine Beratung der Athleten im Vorfeld der Studienplatzbewerbungen
- eine Prüfung der Studienwahl sowie der Eignung der Athleten, speziell nach den Kriterien der hochschuleigenen Auswahlverfahren für die Studienplätze (in Abstimmung mit den betreuenden Olympiastützpunkten)
- eine Unterstützung der Bewerbungen der Athleten (sofern erforderlich) in Fächern mit Zulassungsbeschränkungen. Dies betrifft z. B. Antragsstellungen auf Nachteilsausgleich (vergleichbar dem ZVS-Vergabeverfahren), Hilfen bei der Optimierung der Angaben zu den relevanten Auswahlkriterien, gutachterliche Stellungnahmen sowie gegebenenfalls Erläuterungen der Bewerbungen gegenüber den Auswahlkommissionen
- eine bedarfsbezogene Durchführung von „Werkstattgesprächen“ mit den beigetretenen Athleten und dem OSP. In diesem wird die Koordinierung von Veranstaltungen und Prüfungen mit den sportlichen Planungen vorgenommen
- die Flexibilisierung von Anwesenheitszeiten und die Möglichkeit, Fehlzeiten nachzuarbeiten
- die Individualisierung von Abgabe- und Prüfungsterminen, u.U. mit Modifizierungen des Prüfungszeitraumes und der Studiendauer (Teilzeitstudium)
- die Gewährung von Urlaubssemestern, die durch die leistungssportlichen Trainings- und Wettkampfplanungen erforderlich werden
- die entgeltfreie Benutzung der eigenen Sportanlagen
- die individuelle Planung von Praktika und Exkursionsteilnahmen und die Unterstützungen bei der Vermittlung von Praktika und Arbeitsplätzen sowie bei der Vernetzung mit ihren Alumni-Systemen
- die studienfachspezifische Überprüfung besonderer Fördermöglichkeiten im Individualfall
- die Aufforderung an ihre Untergliederungen, ihre jeweils fachspezifischen Möglichkeiten zur Unterstützung der studierenden Spitzensportler zu nutzen
- eine umfassende und kontinuierliche Kommunikation der Inhalte der Kooperationsvereinbarung nach innen und außen in allen dafür geeigneten Medien
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